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Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen

Reinigung ist eine haushaltsnahe Dienstleistung – und damit steuerlich begünstigt. Nach §35a EStG ziehen Sie 20 % der Kosten, bis zu 4.000 € pro Jahr, direkt von Ihrer Steuerschuld ab. Voraussetzung: eine ordentliche Rechnung und unbare Zahlung. Genau das bietet CleanWhale.

Steuerersparnis berechnen

Ihre Steuerersparnis: 240 € pro Jahr
20 % der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr (§35a EStG). Unverbindliche Orientierung, keine Steuerberatung.

Was ist nach §35a EStG absetzbar?

Die zwei Bedingungen

1. Rechnung: Jede CleanWhale-Buchung erzeugt eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitsanteil. 2. Unbare Zahlung: Sie zahlen per Karte – Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Damit ist die Reinigung absetzbar, Schwarzarbeit dagegen nicht.

Checkliste für die Steuererklärung

  • Rechnungen des Jahres sammeln (erhalten Sie im Kundenkonto).
  • Betrag in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen" eintragen.
  • Zahlungsnachweis (Kartenabrechnung) bereithalten.

Bereit? Preise ansehen, Reinigung buchen oder mit einem Abonnement das ganze Jahr absetzen.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich von der Steuer absetzen?

20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten haushaltsnaher Dienstleistungen, maximal 4.000 € pro Jahr (§35a EStG).

Welche Voraussetzung gilt?

Eine ordentliche Rechnung und unbare Zahlung (Karte oder Überweisung). Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an – ein klarer Vorteil gegenüber Schwarzarbeit.

Ist eine Putzfrau absetzbar?

Ja. Mit einer CleanWhale-Rechnung und Kartenzahlung setzen Sie die Reinigung als haushaltsnahe Dienstleistung ab.

Was ist nicht absetzbar?

Reine Materialkosten sind nicht begünstigt. Absetzbar sind Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten – bei CleanWhale auf der Rechnung ausgewiesen.